Ambridge bietet zwei Arten von AppealGap® Policen an:
Parteien können von AppealGap® Policen von Ambridge profitieren, weil diese:
AppealGap® Policen sind maßgeschneidert, um auf die besonderen Umstände eines Versicherungsnehmers einzugehen, und sie können Schäden, wie beispielsweise Schadenersatz, Zinsen für die Zeit vor oder nach der gerichtlichen Entscheidung, erweiterten oder verschärften Schadenersatz (Police des Klägers) und die Kostenentscheidung bezüglich der Rechtsverfolgungs- oder Anwaltskosten decken. In ausgewählten Fällen kann AppealGap® sogar dazu verwendet werden, eine Partei zu versichern, die in einem ersten Berufungsverfahren unterlegen ist.
AppealGap® Policen können von fast jeder natürlichen oder juristischen Person in Anspruch genommen werden, die Partei eines Gerichtsverfahrens oder eines anderen streitigen Verfahrens ist, das sich in der Berufungsinstanz befindet. Ergänzend kann der Versicherungsschutz erweitert werden, um auf die Bedenken einer juristischen Person einzugehen, die nicht Partei des betreffenden Berufungsverfahrens ist, hieraus jedoch trotzdem negative finanzielle Folgen erleiden könnte. Hierzu zählen beispielsweise Investoren, Darlehensgeber und andere Dritte, die ein Interesse an der sich daraus ergebenden Rechtsprechung oder dem sich daraus ergebendem Präzedenzfall haben.