Deckung von Schäden, die infolge der Durchführung von Verwaltungsakten, der Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen, der Umsetzung von Gesetzgebung oder der unbeabsichtigten Auslegung einer vertraglichen Bestimmung entstehen. Gedeckt sind ferner Schäden, die sich daraus ergeben haben, dass eine gerichtliche Entscheidung, ein Urteil, ein Schiedsspruch oder eine behördliche Anordnung zugunsten des Versicherungsnehmers in der Berufungsinstanz aufgehoben wurden.